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Teilnahmebedingungen für Workshops und professionelle Foto- und Videoproduktionen ("Teilnahmebedingungen")

der SURFJobs FlexCo , FN 624561y, Altenberger Straße 69, 4040 Linz

1. Präambel


1.1. SURFJobs FlexCO, FN 624561y, Altenberger Straße 69, 4040 Linz („SURF“) bietet Unternehmen die Möglichkeit deren Lehrlinge zu bestimmten Themen fortbilden zu lassen. Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen von, von SURF organisierten Workshops, Kursen, Seminaren und dergleichen („Workshops“), in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Lehrbetrieben, Subunternehmen von SURF und der Wirtschaftskammer Österreich.


1.2. Weiters bietet SURF Unternehmen die Möglichkeit, professionelle Foto- und Videoproduktionen durch Subunternehmer von SURF durchführen zu lassen.

 


2. Geltungsbereich und Änderungsmöglichkeiten der Teilnahmebedingungen


2.1. Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend als „Teilnahmebedingungen“ bezeichnet) von SURF gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SURF, Lehrlingen und Unternehmen für deren Teilnahme an unter Punkt 1. dieser Teilnahmebedingungen näher beschriebenen Workshops und von SURF angebotenen professionellen Foto- und Videoproduktionen.


2.2. Lehrlinge im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind alle natürlichen Personen, die aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufs bei einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden („Lehrlinge“), mit Ausnahme von Personen aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen (ÜBA).


2.3. Unternehmen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind ausschließlich Unternehmen im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch, die zur gesetzlichen Interessenvertretung berufenen Körperschaften wie die Bundeskammer für Wirtschaft, die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, das Arbeitsmarktservice Österreich sowie jeweils deren Teilorganisationen („Unternehmen“). SURF behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Rechtsträger als teilnahmeberechtigt zuzulassen.


2.4. Änderungen der Teilnahmebedingungen durch SURF sind jederzeit einseitig durch Mitteilung an die durch den Lehrling oder durch das Unternehmen bekanntgegebene E-Mail-Adresse möglich. Die geänderten Teilnahmebedingungen erlangen 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung bei den Nutzern oder Unternehmen Wirksamkeit, sofern der jeweilige Nutzer oder das Unternehmen nicht innerhalb dieser Frist per E-Mail an office@surfjobs.at widerspricht.

 


3. Vertragsschluss, notwendige Angaben sowie Teilnahmevoraussetzungen


3.1. Die Teilnahme an den von SURF bereitgestellten Workshops in Person, über E-Learning Plattformen, Webinare, oder durch andere Kanäle der Fernkommunikation sowie dazugehöriger Foto- und Videoproduktion setzt eine Buchung voraus. Workshops und professionelle Foto- und Videoproduktionen können per E-Mail oder Telefon angefragt werden. Zur Buchung berechtigt sind sowohl Lehrlinge als auch Unternehmen.


3.2. Nach erfolgter Anfrage erstellt SURF ein Angebot und übermittelt dieses an die buchende Person per E-Mail. Ein Vertrag kommt durch anschließende Buchungsbestätigung durch die buchende Person zustande. Die Bestätigung der Buchung muss mindestens 7 Tage vor dem geplanten Workshop, Foto oder Videoproduktion erfolgen. Eine Buchungsbestätigung verpflichtet die buchende Person zur Zahlung der Workshopgebühr gemäß Punkt 6. und/oder der Gebühr für die Foto- bzw. Videoproduktion. SURF behält sich das Recht vor, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


3.3. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind, bedürfen nicht der Zustimmung eines Erziehungsberechtigen, wenn entweder (i) die Workshopgebühren aus dem durch eigenen Erwerb erzielten Einkommen bestritten werden und keine Gefährdung der eigenen Lebensbedürfnisse vorliegt oder (ii) die Kursgebühren nachweislich durch Dritte getragen werden. Ein entsprechendes Einkommen ist auf Nachfrage nachzuweisen.


3.4. Teilnahmeberechtigt an Workshops sind Lehrlinge im Sinne des Punktes 2.2. Die buchende Person hat sicherzustellen, dass die am Workshop teilnehmende(n) Person(en) Lehrlinge sind. Ist eine Person kein Lehrling im Sinne des Punktes 2.2. so haftet die buchende Person für die volle Workshopgebühr nach Punkt 6. dieser Teilnahmebedingungen. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch von SURF bleibt dadurch unberührt.


3.5. Für eine Buchung ist die korrekte Angabe von Kontaktdaten erforderlich.
Für natürliche Personen sind das: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnadresse, Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse;
Für juristische Personen sind das: Firma, UID, FN falls vorhanden, Geschäftsadresse, vertretungsbefugtes Organ, E-Mail-Adresse;


3.6. Werden von einer Person mehrere Personen zu einem Workshop angemeldet, hat die buchende Person die oben angeführten Kontaktdaten SURF für jede am Workshop teilnehmende Person bekanntzugeben. Allfällige Änderungen dieser Daten sind SURF umgehend schriftlich zu melden.


3.7. Darüber hinaus sehen einzelne Workshops bestimmte, im Workshopprogramm ausgewiesene Teilnahmevoraussetzungen hinsichtlich Qualifikationen, Altersstufen oder technische Voraussetzungen vor. Mit Abschluss einer Buchung erklären die Workshopteilnehmer, dass sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. SURF behält sich vor, Workshopteilnehmer von Workshops und Veranstaltungen auszuschließen, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.

 


4. Leistungsumfang - Workshops


4.1. SURF agiert als Organisator der Workshops und stellt die in den Workshop-Unterlagen näher beschriebenen Inhalte durch selbst und/oder durch Subunternehmer zur Verfügung.


4.2. Organisatorische Informationen zum Workshop (Ort, Zeit, Anreise, Ansprechpartner, Unterbringung, Essen etc.) werden rechtzeitig vor dem Workshop von SURF an eine von der buchenden Person vorab bekanntzugebende (E-Mail-)Adresse und gegebenenfalls an die E-Mailadressen der teilnehmenden Person versandt.


4.3. Bei allen Workshops schuldet SURF dem Unternehmen und Lehrling lediglich die ordnungsgemäße Wissensvermittlung nach Maßgabe der jeweiligen Workshopthematik. Werden Workshopinhalte durch Subunternehmer zur Verfügung gestellt, so haftet SURF für diese Inhalte nicht und liegt eine eingehende Prüfung dieser Inhalte nach Maßgabe einer urheber- und strafrechtlichen Relevanz beim leistungserbringenden Subunternehmer.


4.4. Die An- und Abreise ist von den Workshopteilnehmern selbst zu organisieren und zu bezahlen.

 

4.5. Lehrlingen und Unternehmen wird das Recht eingeräumt, das durch SURF oder deren Subunternehmer im Zuge der Workshops erstellte Foto- oder Videomaterial selbst zu Werbezwecken zu nutzen, zu verarbeiten und zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung von Foto- oder Videomaterial auf Plattformen anderer mit SURF in Wettbewerb stehender Unternehmen (zB andere Karriere-, Lehrstellen oder Employer-Brandingportale) ist untersagt. Im Zuge der Workshops durch Lehrlinge und Unternehmen eigens erlangte Urheberrechte bleiben davon unberührt.

 


5. Leistungsumfang – Foto und Videoproduktionen


5.1. Der tatsächliche Leistungsumfang für professionelle Foto- und Videoproduktionen (zB Anzahl der zu schießenden Fotografien) sowie das dafür anfallende Entgelt, bleibt einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.

 

5.2. Bei der Buchung von professionellen Foto- oder Videoproduktionen obliegen SURF alle Urheber- und Leistungsschutzrechte gemäß § 1 bis 5, 73 ff UrhG. Wird für die von der buchenden Person bei SURF gebuchte Erstellung von Foto- oder Videomaterial ein Subunternehmer von SURF eingesetzt, so liegen alle Rechte grundsätzlich bei diesem. SURF erwirbt die Nutzungsrechte, welche an die buchende Person weiter lizenziert werden.


5.3. Ein direkter Erwerb dieser Nutzungsrechte über einen von SURF eingesetzten Subunternehmer ist untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SURF.

 

5.4. Das Unternehmen erwirbt mit der Buchung von professionellen Foto- oder Videoproduktionen jedenfalls nur eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) (Werk-)Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck (zB. Lehrlings-Werbevideo oder virtuelle Schnupper-Führung).

 

5.5. Jede Veränderung an professionellen Foto- oder Videoaufnahmen bedarf der schriftlichen Zustimmung von SURF.


5.6. Die Nutzungsbewilligung gilt und beginnt mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.

 


6. Workshopgebühr und Haftungsausschluss


6.1. Die von SURF übermittelten Angebote weisen sowohl eine Workshopgebühr als auch einen „Effektiven Preis“ auf. Der als „Effektiver Preis“ ausgewiesene Betrag versteht sich lediglich als Hinweis auf zurzeit bestehende Forderungsmöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen der Wirtschaftskammer Österreich für Lehrlinge („Digi-Scheck für Lehrlinge“). Vertragsinhalt wird ausschließlich der als Workshopgebühr ausgewiesene Betrag.


6.2. Eine allfällige nachträgliche Förderungsrückabwicklung durch die Wirtschaftskammer Österreich berührt die Gültigkeit des Vertrages, insbesondere die Zahlungsverpflichtung der buchenden Person, nicht. Vielmehr ist auch eine nachträgliche Rabattierung durch SURF oder Rückforderung der gezahlten Workshopgebühr ausgeschlossen, wenn durch die buchende Person oder den Workshopteilnehmer Voraussetzungen, Bedingungen und Pflichten, die mit der Fördergewährung in Verbindung stehen, nicht erfüllt worden sind.


6.3. Handelt es sich bei der buchenden Person um den Lehrbetrieb, räumt SURF diesem das Recht ein, anstelle einer angemeldeten, verhinderten Person eine andere Person als Workshopteilnehmer namhaft zu machen.

 


7. Datenschutz und Datenverarbeitung


7.1. Damit SURF seine Dienstleistungen nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen zur Verfügung stellen kann, ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Nähere Details können unter www.surfjobs.at/datenschutz eingesehen werden.

 

8. Schlussbestimmungen


8.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällig unwirksame Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


8.2. Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige nachträgliche ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Schriftformerfordernisses. Für die Wahrung der Schriftform ist die Textform (E-Mail) ausreichend. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.


8.3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SURF, Unternehmen und Lehrlingen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG), sofern nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Workshopteilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Anwendung gelangen.


8.4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SURF, Lehrlingen und Unternehmen iSd Punkt 2. dieser Teilnahmebedingungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.


8.5. Alle sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder der Nichtigkeit unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des sachlich berufenen Gerichtes in Linz.

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